Grundsteuer

Jede:r Eigentümer:in einer Immobilie in Deutschland ist verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.

Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und viele Eigentümer:innen sind unsicher, welche Werte genau einzutragen sind.

Lässt sich die Fläche eines Grundstücks noch recht unkompliziert aus dem Grundbuchauszug ablesen, ist die Ermittlung der relevanten Wohnfläche schon nicht mehr ganz so banal. Zum Einen besteht die Unsicherheit, welche Räume überhaupt der Wohnfläche zuzuordnen sind. Nicht jedem und jeder ist bekannt, dass eben nicht zwingend alle Räume, die bewohnt werden, auch der Wohnfläche zuzuordnen sind.

Die einfache Lösung: Lassen Sie die Fläche von jemandem ermitteln, der vom Fach ist.
Damit verfügen Sie über Pläne und Flächenangaben, die Sie im Rahmen einer möglichen Prüfung durch die Finanzverwaltung jederzeit vorlegen können.

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